Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB’s gelten ausschließlich für den Bereich Transportservice

1) Geltung

2) Aufträge und Angebote

3) Ausführung der Leistung

4) Haftung

5) Preise

6) Genehmigungen

7) Zahlungen

8) Verkehrstechnik

9) Sonstiges

10) Salvatorische Klausel

11) Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Geltung

1.1 Alle Geschäfte, die im Zusammenhang von Großraum- und Schwertransportbegleitungen, Genehmigungsbeantragung und der Verkehrs- und Sicherungstechnik ausgeführt werden, unterliegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten ebenfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht schriftlich geändert vereinbart sind.

1.2 Wir behalten es uns vor, andere Unternehmer zur Erfüllung der uns übertragenen Aufträge einzusetzen. In diesem Fall haften wir nur für eine sorgfältige und gewissenhafte Auswahl, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

1.3 Besondere Abreden bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit stets der Schriftform.

1.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen hiervon unberührt; § 139 BGB ist insofern abgedungen.

2. Aufträge und Angebote

2.1 Alle Angebote des Unternehmers sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2.2 Ein Auftrag gilt erst dann als erteilt, wenn er vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurde. Als angenommen gilt er erst, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird.

2.3 Als verbindlicher Nachweis und als Grundlage zur Abrechnung gelten unsere Leistungsnachweise. Die Richtigkeit der Angaben wird durch die Unterschrift des Transportführers bestätigt. (entfällt Corona bedingt)

2.4 Bei der Verkehrs-. Und Sicherungstechnik wird vor Auftrag ein Angebot erstellt welches verbindlich für beide Seiten ist.

2.5 Bezugnehmend auf die neue Auftragsübermittlung weisen wir darauf hin, dass die elektronische Unterschrift die Original Unterschrift ersetzt und als rechtskräftig gilt.

3. Ausführung der Leistung

3.1 Die Begleitfahrzeuge werden von uns rechtzeitig an dem vom Kunden angegebenen Abfahrtsort laut des schriftlichen Auftrages gestellt.

3.2 Die Ausführung sämtlicher Aufträge erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers. Für den Bereich Schwertransportbegleitung gilt dies besonders für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen aus der Genehmigung nach § 29 und § 46 StVO bzw. der Ausnahmegenehmigung nach 46 Abs. 1, Nr.5 StVO.

Dienstleitungen zur Sicherung von Großraum- und Schwertransporten im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie über die Durchführung von Großraum - und Schwertransporten (RGST 1992 / RGST 2013) und den Anordnungen und Auflagen der Erlaubnis- bzw. Genehmigungsbehörde in der jeweiligen Transporterlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO bzw. der Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1, Nr.5 StVO.

3.3 Polizeibegleitungen und Straßensperrungen können erst angefordert werden, wenn diese vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich beantragt wurden.

Ausführung der Leistung durch eingesetzten SUB-Unternehmer

Mit Auftragsübernahme wird eine fachliche kompetente sowie termingerechte Ausführung vorausgesetzt. Der Auftrag ist mit eigener Technik durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Auftraggeber (HBT Service GmbH) darüber zu informieren. Der eingesetzte Schwertransportbegleiter muss für die zu begleitende Technik qualifiziert sein und bei Bedarf das zu begleitende Fahrzeug nachlenken und einweisen können. Auf allen Baustellen besteht Sicherheitsschuh- und Helmpflicht. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen nachzuweisen.

Der SUB-Unternehmer verpflichtet sich, nach entsprechender Anordnung der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde zu handeln und nur ordnungsgemäß ausgerüstete und kenntlich gemachte Schwertransport-Begleitfahrzeuge zu verwenden. Beim Einsatz von Fahrzeugen mit Wechselverkehrszeichenanlagen, verpflichtet sich der Unternehmer, nur Fahrzeuge zum Einsatz zu bringen, die gemäß Merkblatt für die Ausrüstung der privaten, firmeneigenen Begleitfahrzeuge für Großraum- und Schwertransporte ausgerüstet und anerkannt sind und das Personal im Besitzt eines gültigen BF3 Scheines ist.

4. Haftung

4.1 Wir haften nicht für Verzögerungen in der Transportabwicklung, die z. B. durch Defekte an den Fahrzeugen entstehen. Ebenso wenig haften wir für Verzögerungen, die durch Umstände bedingt sind, die sich unserem Verantwortungsbereich entziehen. Eine Haftung für nicht rechtzeitige Gestellung oder Lieferung  ist ausgeschlossen bei Höherer Gewalt, Streik, Straßensperrung und sonstigen unvermeidbaren Ereignissen, deren Folgen der Unternehmer nicht abwenden konnte. (auch bei Fixterminen!!!) Wir informieren umgehend unseren Auftraggeber.

4.2 Sollten bei der Transportdurchführung Verzögerungen entstehen, die nicht auf unsere oder ein von uns beauftragtes Unternehmen zurückzuführen sind, werden entstandene Kosten berechnet.

4.3 Kommt es durch unvorhersehbare Ereignisse unsererseits zu Verzögerungen bei der Durchführung des Auftrages, so hat uns der Auftraggeber eine angemessene Zeit zur Verfügung zu stellen, um Ersatz beschaffen zu können.

4.4 Der Auftraggeber kann uns gegenüber keinerlei Schadensersatzansprüche gleich welcher Art geltend machen.

4.5 Wir haften bei der Abwicklung der Aufträge für unsere Mitarbeiter oder Beauftragte anderer Unternehmen nur insoweit, als das uns ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

4.6 Bei fernmündlicher Auftragserteilung haften wir nicht für Missverständnisse, die sich aus der Auftragserteilung ergeben. Ebenso haften wir nicht für fehlerhafte und/oder unvollständige Anweisungen des Auftraggebers oder seines Bevollmächtigten.

4.7 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden die bei der Durchführung des Transportes im öffentlichen Verkehrsraum entstehen, welche daraus resultieren, dass unsere Mitarbeiter oder Beauftragte Hilfestellungen bei der Durchführung des Transportes leisten, z.B. Nachlenken, Einweisungen etc. (Dieselklausel)

4.8 Der Auftraggeber hat vor Fahrtantritt die genehmigte Strecke auf Befahrbarkeit zu prüfen.

5. Preise

5.1 Alle Preise gelten zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter ist zur sofortigen Kontrolle (innerhalb von 5 Werktagen) der Daten auf den Leistungsnachweisen verpflichtet. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich. Alle Dienstleistungen werden nach unserer aktuellen Preisliste abgerechnet. Änderungen sowie Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

5.2 Nebenkosten für Telefon und Faxgebühren sowie Straßenbenutzungsgebühren sind vom Auftraggeber im vollen Umfang zu erstatten.

5.3 Wir sind nicht verpflichtet Kautionen und oder Bürgschaften für den Auftraggeber zu stellen. Sollten wir es dennoch tun, so hat der Auftraggeber uns dies sofort nach Erhalt der Belege im vollen Umfang zu erstatten. Zuzüglich einer Aufwandspauschalbe von 25,00 €.

5.4 Im Falle eines Auftrages zur Transportbegleitung wird ein Begleitfahrzeug für den Auftraggeber reserviert. Erfolgt eine Stornierung des Begleitauftrages, so bleibt der Auftraggeber verpflichtet eine pauschale Vergütung zuzgl. bereits anfallender Gebühren und oder Kosten die dadurch entstehen, zu begleichen. Diese beträgt für ein BF-2 Fahrzeug 750,00 € mind. 75% und für ein BF-3 Fahrzeug 425,00 € mind. 75% des zu erwartenden Auftragwertes. Der Auftraggeber kann auch die Fahrzeuge anderweitig einsetzen, in diesem Fall hat er die Anfahrts- km mit je gef. km zum neuen Auftrag von 1,40 € zu zahlen.

5.5 Im Falle von Auftragsstornierung aus höherer Gewalt trägt jeder seine eigenen Kosten. Wir als Auftraggeber können diese nicht übernehmen, da sich höhere Gewalt unseren Einflüssen entzieht.

5.6 Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung der Energiekosten sind wir gezwungen einen Zuschlag für unsere erbrachten Leistungen zu verrechnen. Dieser Zuschlag wird den aktuellen Entwicklungen angepasst. Sie können den aktuellen Energiekostenzuschläge jederzeit erfragen.

6. Genehmigungen 

6.1 Bei der Einholung einer Sonder- bzw. Ausnahmegenehmigung hat uns der Auftraggeber von der Einhaltung des Erstellungstermins freizustellen das geschieht automatisch mit der Erteilung des Auftrages. Vor Einreichung des Genehmigungsantrages hat der Auftraggeber alle erforderlichen Daten bzw. Unterlagen verbindlich und schriftlich bei uns vorzulegen. 

Er hat ferner eine Vollmacht beizubringen, die uns von der Haftung für Schäden entbindet, die nicht aus unserer Dienstleistung resultiert. Liegt diese nicht vor, sind wir pauschal von aller Haftung entbunden.

Der Auftraggeber bestätigt über die Auflagen der vorliegenden Transportgenehmigung Kenntnis erhalten zu haben und diese dementsprechend umzusetzen. 

Die Bearbeitungszeit für Schwertransportgenehmigungen ist zur Zeit nicht einzuschätzen.

Die aktuelle Verwaltungsvorschrift ist zu beachten. Es werden nur noch Anträge bearbeitet deren Anzahl an Fahrzeugkombinationen folgendes aufweist:

Weitere wichtige Informationen: ab 01.01.2021

1. Änderung zum Begriff „höchstens fünf baugleiche Fahrzeugkombinationen” § 29 Abs. 3 StVO

Baugleichheit = Übereinstimmung aller Parameter des Fahrzeuges/der Kombination.

Möglich sind ab 01.01.2018 nur noch folgende Kombinationen von Zugmaschinen und Anhängern:

5 x 10 oder 10 x 5

Mit Einführung des neuen Vemagsprogramms: (Anzahl der Fahrzeugkombinationen)

A1. bei § 29 Abs. 3 StVO

höchstens fünf baugleiche Fahrzeugkombinationen

A2. bei § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO

Es können „ x“ beliebig viele Fahrzeugkombinationen beantragt werden. Ob das in Zukunft per Liste oder per Eintragung im Programm durchgeführt wird, wird sich zeigen wie die Behörden das wollen.

6.2 Polizeibegleitgebühren und sonstige Kosten für behördlich angeordnete Sicherheitsvorkehrungen trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde. 

6.3 Gebühren die in Bezug auf die Beantragung der Ausnahmegenehmigungen (z.B. Deutsche Bahn, Brückenberechnungen, sonstige Auflagen aus der Bearbeitung) anfallen hat der Auftraggeber im vollen Umfang zuzüglich einer Gebühr von 25€ als Bearbeitungs- bzw. Überweisungsgebühr zu begleichen. Gleiches gilt bei Polizeirechnungen oder Sonstiges die durch die Firma HBT Service GmbH weiterberechnet werden. 

6.4 Mit Inkrafttreten der neuen Behördenstrukturen sowie Abrechnung der Bescheide, gelten unsere Preise ausschließlich zuzüglich der behördlichen Kosten lt. Nachweis auf dem Bescheid oder Kostenbescheid der ausstellenden Behörde. Jegliche Angebotspreise verlieren mit dem 01.01.2021 ihre Gültigkeit was Genehmigungspreise betrifft.

LKW & Güterverkehr (Projektvermittlung)

Wir arbeiten nach den A D S P = allgemeinen deutschen Spediteur Bedingungen (aktuellste Fassung)

7. Zahlungen

7.1 Unsere Rechnungen sind für Genehmigungen / Verkehrstechnikarbeiten sowie alle Kosten die sich aus Änderungen der Genehmigungen ergeben innerhalb von 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug fällig, spätestens jedoch mit dem auf der Rechnung angegebene Zahlungsvereinbarung. Gesonderte Zahlungsvereinbarung sind einzuhalten. Genehmigungen und alle Leistungen die das Ausland betreffen, sind per Vorkasse zu entrichten.

Rechnungen werden von uns in der Regel per E-Mail verschickt. Für Kunden die das nicht wollen, müssen wir eine Aufwandspauschale von 15 € erheben.

7.2 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn uns das Geld zur freien Verfügung steht.

7.3 Überweisungsgebühren oder sonstige Kosten, insbesondere bei Auslandsüberweisungen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, dies wurde anders vereinbart.

7.4 Bei Zahlungen per Scheck gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck vorbehaltlos auf unseren Konto gutgeschrieben ist.

7.5 Steht uns der Rechnungsbetrag nicht zur vereinbarten Fälligkeit zur Verfügung, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 17,5 % über den Diskontsatz der Deutschen Bank zu berechnen.

7.6 Für die Berechnung der Verzugszinsen wird keine gesonderte Rechnung ausgestellt.

7.7 Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz mehrfacher mündlicher oder schriftlicher Aufforderung nicht nach sind wir berechtigt, alle offen stehenden Rechnung fällig zu stellen.

8. Verkehrstechnik

8.1 Bei Diebstahl oder Beschädigung von Verkehrszeichen, mobile Baustrasse, mobiles Plattensystem bzw. Verkehrsleiteinrichtungen haftet der Auftraggeber. Der entstandene Schaden oder Verlust, ist in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen. Für das mobile Plattensystem muss der Untergrund geeignet und eben sein. Eine Entsprechende Genehmigung von Telekom und Versorgungsunternehmen ist bei Bedarf vor verlegen einzuholen.

8.2 Auslandseinsätze bei Verkehrstechnik / Begleitung. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Auftraggeber bei zu bringen, jegliche Strafen die wegen nicht Vorliegen einer Genehmigung ausgesprochen werden, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt sowie alle anfallenden Kosten und evtl. Ausfallkosten der Fahrzeuge sind sofort nach Erhalt, aber innerhalb von 5 Tagen zu überweisen.

9. Sonstiges

9.1 Bei Auftragsausfall im Falle höherer Gewalt (wenn es absehbar war) hat der Auftraggeber unsere Auslagen sowie 50% einer vergeblichen Anfahrt zu zahlen.

9.1. Zusatz zu unseren Aufträgen

Jegliche zusätzlich anfallenden Kosten wie Faxgebühren, Streckenkontrollen etc. MÜSSEN zwingend vorab mit uns abgesprochen werden, da wir diese Leistungen sonst nicht bezahlt bekommen!!!

Rechnungen werden nur akzeptiert, wenn ein vollständig ausgefüllter Leistungsnachweis der Rechnung beiliegen. Dieser Leistungsnachweis muss folgende Daten enthalten:

- Begleitete Spedition

- Kennzeichen aller selbst begleiteten Transporte (LKW + Auflieger)

- Datum und Uhrzeit Transportbeginn

- Datum und Uhrzeit Transportende

- Abfahrts- und Ankunftsort des Transportes

- Anfangs- und Endkilometerstand (auch bei Kurzbegleitungen!!!!! )

- Name des LKW- Fahrers (leserlich Vor- und Zunamen)

- Unterschrift des LKW- Fahrers

- keine Preisangaben auf dem Nachweis !!!

Es gilt bei Touren über mehrere Nächte, entweder eine vereinbarte Pauschale je Nacht oder ein Kilometersatz, eine Kombination aus beiden ist nicht möglich.

Bitte senden Sie uns nach Beendigung des Transportes den Begleitschein zu o.a.

Fax-Nr. !!! oder per Mail bzw. WhatsApp

Ihre Rechnung können Sie gern elektronisch im pdf.- Format senden an:

invoice@hbt-service-gmbh.de

1 Mail = 1 Rechnung

Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der neuesten Fassung. Die können Sie gern anfordern oder auf unserer Homepage einsehen.

10. Salvatorische Klausel

10.1 Sollte ein Punkt der AGB rechtswidrig sein, hat das auf die anderen Punkte der AGB keinen Einfluss und es tritt an dessen Stelle ein Punkt der dem Inhalt entspricht.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand - auch für Scheckklagen - ist für beide Parteien Zwickau. Es gilt - auch für Auslandsaufträgen - die Anwendung des deutschen Rechts als vereinbart.

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Stand: 01.03.2024 – 8:00 Uhr

 

Haftungsausschluss

Die HBT Service GmbH weist ausdrücklich auf die momentan bestehende Gefahr im Zusammenhang mit dem Coronavirus  (COVID-19) hin. Es wird ein Haftungsausschluss für Schäden, die in Zusammenhang mit dem Coronavirus entstehen, vereinbart.

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